Jobcenter kürzt Bürgergeld meines Mannes wegen BAföG-Nachzahlung – gerechtfertigt?

Hallo zusammen,
ich befinde mich in einer verzwickten Situation mit dem Jobcenter und bin unsicher, ob das Vorgehen rechtens ist. Vielleicht hat jemand von euch eine Ahnung =)

Die Ausgangslage:
Ich studiere und erhalte BAföG, während mein Ehemann Bürgergeld bezieht. Vor Kurzem habe ich eine BAföG-Nachzahlung von 2.176 € erhalten, weil der Antrag lange bearbeitet wurde. Jetzt hat das Jobcenter entschieden, diese Summe auf die nächsten sechs Monate aufzuteilen und das Bürgergeld meines Mannes entsprechend zu kürzen. Ich beziehe selbst kein Bürgergeld und habe aufgrund der verspäteten Bafög Zahlungen Schulden.

Jetzt habe ich mich ein bisschen schlau gemacht und fragen mich aber Folgendes:

Ist !mein! Bafög wirklich auf unsere Bedarfsgemeinschaft anrechenbar? Zwar sagt § 11a Abs. 3 SGB II, dass Bafög als Einkommen angerechnet werden soll, aber ich frage mich für wen.

Dass ich kein Bürgergeld bekomme weil ich Bafög als Einkommen beziehe ist natürlich klar. Ich habe gelesen, dass es so etwas wie eine "individuelle Zweckbindung" gibt, die das Bafög an den Zweck meiner persönlichen Ausbildungsförderung binden würde. (Bafög § 1 Grundsatz)

Mir ist bewusst, dass das Bafög als Einkommen eingestuft wird, ich frage mich nur, ob nur für mich oder ob es für die ganze Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden kann.

Vllt kennt sich hier ja jemand juristisch aus?

Liebe Grüße,

Viki